Bauplätze in Nufringen
Hinterer Steig Süd | Gansäcker
Baulandentwicklungen „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ in Nufringen
Die Erschließungsarbeiten wurden im Frühjahr 2025 begonnen und mit der Baufeldfreigabe am 27. Mai 2026 abgeschlossen. Die erste Grundstücksvermarktung auf Grundlage der Richtlinie der Gemeinde Nufringen für die Baugrundstücke in den Baugebieten „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ (allgemeines Wohngebiet) auf der Gemarkung der Gemeinde Nufringen vom 21. Juli 2025 ist mittlerweile abgeschlossen.
Für die Vermarktung weiterer Grundstücke hat der Gemeinderat der Gemeinde Nufringen die Richtlinie der Gemeinde Nufringen für die Baugrundstücke in den Baugebieten „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ (allgemeines Wohngebiet) auf der Gemarkung der Gemeinde Nufringen vom 20. Juli 2026 beschlossen.
Vermarktung der Bauplätze
Die Gemeinde Nufringen vermarktet Bauplätze in den Baugebieten „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“.
Die Bauplätze werden auf Grundlage der Richtlinie der Gemeinde Nufringen für die Baugrundstücke in den Baugebieten „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ (allgemeines Wohngebiet) auf der Gemarkung der Gemeinde Nufringen vom 20. Juli 2026 im Höchstgebotsverfahren (Bieterverfahren) vergeben. Die Vergaberichtlinien, der Leitfaden sowie Informationen zu den Verfahren und zu den Bauplätzen können auf dieser Homepage eingesehen werden.
Der Vermarktungszeitraum beginnt entsprechend der öffentlichen Bekanntgabe vom 28. August 2026 und endet am 30. Oktober 2026 um 12.00 Uhr
Die Bewerbungen können ausschließlich innerhalb des in der öffentlichen Bekanntgabe bestimmten Bewerbungszeitraums eingereicht werden.
Die Bewerbungen sind im Rathaus Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen persönlich bei Frau Scheifl (Zimmer 1.09) oder der Vertretung im Amt abzugeben. Eine elektronische oder postalische Einreichung der Bewerbung ist nicht zugelassen.
Die Abgabe einer Bewerbung ist während des Bewerbungszeitraums zu folgenden Zeiten möglich:
Dienstag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Nufringen
Die Gemeinde Nufringen liegt im südwestlichen Teil des Landkreises Böblingen im Bundesland Baden-Württemberg, knapp drei Kilometer von Herrenberg und rund zwölf Kilometer von Böblingen entfernt. Sie befindet sich in der Region Stuttgart an der Entwicklungsachse Stuttgart-Horb und gehört zur europäischen Metropolregion Stuttgart.


Nufringen ist eine attraktive Wohngemeinde, die in den letzten Jahren moderat gewachsen ist. Wie auch im gesamten Landkreis Böblingen ist das Bevölkerungswachstum neben Zuzügen darauf zurückzuführen, dass entgegen dem allgemeinen Trend die Geburtenrate die Sterberate übersteigt.
Das Durchschnittsalter in Nufringen liegt in 2023 bei 42,7 Jahren und liegt damit unter dem Durchschnittsalter des Landkreises Böblingen sowie Baden-Württemberg.
Die Einwohnerdichte in Nufringen liegt mit einem Wert von 5,8 Einwohner je Hektar knapp unter den Werten der Nachbargemeinde Gärtringen (6,4) und des Landkreises Böblingen (6,5).
Zur Kinderbetreuung gibt es in Nufringen vier klassische Kindergärten mit Ganztagesbetreuung, eine Kinderkrippe in freier Trägerschaft sowie einen halbtägigen Waldkindergarten. Schulpflichtige Kinder können bis zum vierten Schuljahr die ortsansässige Grundschule besuchen, die zusätzlich über Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung verfügt.
Die Weiterführende Schulbildung erfolgt in Gärtringen und Herrenberg. Zudem bietet die Außenstelle Nufringen der Volkshochschule Herrenberg verschiedenste Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Kurse zu Kultur, Gesundheit und Gesellschaft.

Für eine Kurzbeschreibung der Grundstücke klicken Sie einfach auf die roten Punkte auf der Karte.
Hinterer Steig Süd
Das Baugebiet Hinterer Steig Süd liegt nördlich der Oberjesinger Straße und grenzt an die bestehende Bebauung von Nufringen an.
Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Gemäß dem am 22.11.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan ist folgende Bebauung zulässig:
durchschnittliche Größe der Bauplätze von ca. 320 m² bis ca. 780 m² für Einzelgrundstücke
möglich sind Gebäude mit zwei Geschossen plus Satteldach
oder Gebäude mit zwei Geschossen mit einem Staffeldachgeschoss mit Flachdach
maximale Überbauung des Grundstückes zu 45 % (GRZ 0,45) für die Hauptbaukörper

Gansäcker
Das Baugebiet Gansäcker liegt am westlichen Rand der Bebauung von Nufringen und wird durch die Oberjesinger Straße im Norden und den Wehlinger Weg im Süden begrenzt.
Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Gemäß dem am 22.11.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan ist folgende Bebauung zulässig:
durchschnittliche Größe der Bauplätze von ca. 400 m² bis ca. 650 m² für Einzelgrundstücke
möglich sind Gebäude mit zwei Geschossen plus Satteldach
oder Gebäude mit zwei Geschossen mit einem Staffeldachgeschoss mit Flachdach
maximale Überbauung des Grundstückes zu 45 % (GRZ 0,45) für die Hauptbaukörper
Für eine Kurzbeschreibung der Grundstücke klicken Sie einfach auf die roten Punkte auf der Karte.
BebauungsPläne
Hinterer Steig Süd
Gansäcker
Technische Pläne
Ansprechpartner Infrastruktur
Höchstgebotsverfahren (Bieterverfahren)
Die Gemeinde Nufringen vermarktet Bauplätze in den Baugebieten „Gansäcker“ und „Hinterer Steig Süd“. Die Bauplätze werden im Höchstgebotsverfahren (Bieterverfahren) vergeben.
Die Informationen zu dem Verfahren entnehmen Sie dem Leitfaden und dem Bewerbungsformular:
Als weitere Informationen stehen Ihnen die Richtlinie vom 20. Juli 2026, eine Musterfinanzierungsbestätigung und die Steckbriefe zur Verfügung.
Hinweis: Die Musterfinanzierungsbestätigung dient nur als Muster. Zugelassen sind auch die entsprechenden Formulare des jeweiligen Kreditinstituts, sofern diese einen entsprechenden Inhalthaben.
Zudem werden Fragen zum Verfahren oder zur Bebaubarkeit gesammelt und regelmäßig im FAQ-Katalog für alle Interessenten zur Verfügung gestellt.
Noch Fragen?
Sollten sie noch Fragen zu den Vergabeverfahren und anderen, die Grundstücke betreffende Themen haben, können Sie diese bitte per E-Mail an bauplaetze@nufringen.de stellen.
Die Fragen werden an dieser Stelle gesammelt und beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgt an dieser Stelle, so dass die Informationen für alle Interessenten zur Verfügung stehen.



