Bauplätze in Nufringen
Gansäcker | Hinterer Steig Süd
Baulandentwicklungen „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ in Nufringen
Die Erschließungsarbeiten wurden im Frühjahr 2025 begonnen. Die Erschließung wird je nach Witterung bis voraussichtlich Sommer 2026 andauern. Da viele Arbeitsschritte und Rahmenbedingungen voneinander abhängig sind, kann sich der Terminplan im Laufe des Verfahrens ändern.
Eine (private) Bebauung der Flächen ist nach dem aktuellen Terminplan nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune – voraussichtlich ab Herbst 2026 – sowie vorliegender Baugenehmigung für das private Bauvorhaben möglich.
Vermarktung der Bauplätze
Die Gemeinde Nufringen vermarktet Bauplätze in den Baugebieten „Gansäcker“ und „Hinterer Steig Süd“.
Der Vermarktungszeitraum beginnt am 01.08.2025 und endet am 30.09.2025.
Um sich vor Ort ein Bild der Baugebiete und der Bauplätze machen zu können, bietet die Gemeinde 2 Tage des „offenen Baufelds“ am 24.08. und am 21.09. an.
Die Bauplätze werden in zwei verschiedenen Verfahren vergeben: Einige Bauplätze werden im Höchstgebotsverfahren vergeben, einige Bauplätze werden im Losverfahren vergeben. Die Vergaberichtlinien, der Leitfaden sowie Informationen zu den Verfahren und zu den Bauplätzen können auf dieser Homepage eingesehen werden.
Termine
Laufzeit der Vergabeverfahren:
01.08. – 30.09.2025
Tage des offenen Baufelds:
24.08.2025, 12 – 16 Uhr direkt im Baugebiet
21.09.2025, 12 – 16 Uhr direkt im Baugebiet.
Bewerbung
Die Bewerbungen sind im Rathaus Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen persönlich bei Frau Scheifl (Zimmer 1.09) oder Vertretung im Amt abzugeben. Eine elektronische oder postalische Einreichung der Bewerbungen ist nicht zugelassen.
Die Abgabe einer Bewerbung ist während des Bewerbungszeitraums zu folgenden Zeiten möglich:
Dienstag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag, 10.00 Uhr -12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sonntag, 21. September, 12.00 Uhr – 16.00 Uhr („Tag des offenen Baufelds“)
Vergabe der Bauplätze
Verlosungsabend voraussichtlich am 20.10.2025, 19 Uhr
Ort: Wiesengrundhalle Im Wiesengrund 20, 71154 Nufringen
Verlosung der Baugrundstücke (Losverfahren) & Bekanntgabe der Ergebnisse des Höchstgebotsverfahrens.
Die Vergabeverfahren werden von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB und der STEG Stadtentwicklung GmbH betreut.
Sofern sich dieser Termin ändert, wird dies über das Mitteilungsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage mittels einem Fragen-Antworten-Katalog mitgeteilt.
Tage des offenen Baufelds
Die Besichtigung des Baufelds ist am 24.08.2025 und am 21.09.2025 jeweils von 12 bis 16 Uhr möglich.
Laufzeit des Vermarktungsverfahrens
Das Vermarktungsverfahren läuft vom 01.08.2025 bis zum 30.09.2025.
Nufringen
Die Gemeinde Nufringen liegt im südwestlichen Teil des Landkreises Böblingen im Bundesland Baden-Württemberg, knapp drei Kilometer von Herrenberg und rund zwölf Kilometer von Böblingen entfernt. Sie befindet sich in der Region Stuttgart an der Entwicklungsachse Stuttgart-Horb und gehört zur europäischen Metropolregion Stuttgart.


Nufringen ist eine attraktive Wohngemeinde, die in den letzten Jahren moderat gewachsen ist. Wie auch im gesamten Landkreis Böblingen ist das Bevölkerungswachstum neben Zuzügen darauf zurückzuführen, dass entgegen dem allgemeinen Trend die Geburtenrate die Sterberate übersteigt.
Das Durchschnittsalter in Nufringen liegt in 2023 bei 42,7 Jahren und liegt damit unter dem Durchschnittsalter des Landkreises Böblingen sowie Baden-Württemberg.
Die Einwohnerdichte in Nufringen liegt mit einem Wert von 5,8 Einwohner je Hektar knapp unter den Werten der Nachbargemeinde Gärtringen (6,4) und des Landkreises Böblingen (6,5).
Zur Kinderbetreuung gibt es in Nufringen vier klassische Kindergärten mit Ganztagesbetreuung, eine Kinderkrippe in freier Trägerschaft sowie einen halbtägigen Waldkindergarten. Schulpflichtige Kinder können bis zum vierten Schuljahr die ortsansässige Grundschule besuchen, die zusätzlich über Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung verfügt.
Die Weiterführende Schulbildung erfolgt in Gärtringen und Herrenberg. Zudem bietet die Außenstelle Nufringen der Volkshochschule Herrenberg verschiedenste Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Kurse zu Kultur, Gesundheit und Gesellschaft.

Gansäcker
Das Baugebiet Gansäcker liegt am westlichen Rand der Bebauung von Nufringen und wird durch die Oberjesinger Straße im Norden und den Wehlinger Weg im Süden begrenzt.
Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Gemäß dem am 22.11.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan ist folgende Bebauung zulässig:
durchschnittliche Größe der Bauplätze von ca. 400 m² bis ca. 650 m² für Einzelgrundstücke
möglich sind Gebäude mit zwei Geschossen plus Satteldach
oder Gebäude mit zwei Geschossen mit einem Staffeldachgeschoss mit Flachdach
Hinsichtlich der Vermarktung der Bauplätze wird ab Ende des ersten Quartals in 2025 eine Bekanntmachung erfolgen

Für eine Kurzbeschreibung der Grundstücke klicken Sie einfach auf die roten Punkte auf der Karte.


Für eine Kurzbeschreibung der Grundstücke klicken Sie einfach auf die roten Punkte auf der Karte.
Hinter Steig Süd
Das Baugebiet Hinterer Steig Süd liegt nördlich der Oberjesinger Straße und grenzt an die bestehende Bebauung von Nufringen an.
Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Gemäß dem am 22.11.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan ist folgende Bebauung zulässig:
durchschnittliche Größe der Bauplätze von ca. 320 m² bis ca. 780 m² für Einzelgrundstücke
möglich sind Gebäude mit zwei Geschossen plus Satteldach
oder Gebäude mit zwei Geschossen mit einem Staffeldachgeschoss mit Flachdach
maximale Überbauung des Grundstückes zu 45 % (GRZ 0,45) für die Hauptbaukörper
BebauungsPläne
Gansäcker
Hinter Steig Süd
Los- & Bieterverfahren
Die Gemeinde Nufringen vermarktet Bauplätze in den Baugebieten „Gansäcker“ und „Hinterer Steig“. Die Bauplätze werden in zwei verschiedenen Verfahren vergeben: Einige Bauplätze werden im Höchstgebotsverfahren vergeben, einige Bauplätze werden im Losverfahren vergeben.
Die Informationen zu dem Verfahren entnehmen Sie dem Leitfaden und dem Bewerbungsformular:
Als weitere Informationen stehen Ihnen die Richtlinie vom 21. Juli 2025, eine Musterfinanzierungsbestätigung und die Steckbriefe zur Verfügung.
Hinweis: Die Musterfinanzierungsbestätigung dient nur als Muster. Zugelassen sind auch die entsprechenden Formulare des jeweiligen Kreditinstituts, sofern diese einen entsprechenden Inhalt
haben.
Zudem werden Fragen zum Verfahren oder zur Bebaubarkeit gesammelt und regelmäßig im FAQ-Katalog für alle Interessenten zur Verfügung gestellt.
Noch Fragen?
Sollten sie noch Fragen zu den Vergabeverfahren und anderen, die Grundstücke betreffende Themen haben, können Sie diese bitte per E-Mail an bauplaetze@nufringen.de stellen.
Die Fragen werden an dieser Stelle gesammelt und beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgt an dieser Stelle, so dass die Informationen für alle Interessenten zur Verfügung stehen.