Bauplätze in Nufringen
Hinterer Steig Süd | Gansäcker
Baulandentwicklungen „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“ in Nufringen
Die Erschließungsarbeiten wurden im Frühjahr 2025 begonnen. Die Erschließung wird je nach Witterung bis voraussichtlich Sommer 2026 andauern. Da viele Arbeitsschritte und Rahmenbedingungen voneinander abhängig sind, kann sich der Terminplan im Laufe des Verfahrens ändern.
Eine (private) Bebauung der Flächen ist nach dem aktuellen Terminplan nach Fertigstellung der Erschließung und Baufeldfreigabe der Kommune – voraussichtlich ab Herbst 2026 – sowie vorliegender Baugenehmigung für das private Bauvorhaben möglich.
Vermarktung der Bauplätze
Die Gemeinde Nufringen vermarktet Bauplätze in den Baugebieten „Hinterer Steig Süd“ und „Gansäcker“.
Der Vermarktungszeitraum beginnt am 01.08.2025 und endet am 30.09.2025.
Um sich vor Ort ein Bild der Baugebiete und der Bauplätze machen zu können, bietet die Gemeinde 2 Tage des „offenen Baufelds“ am 24.08. und am 21.09. an.
Die Bauplätze werden in zwei verschiedenen Verfahren vergeben: Einige Bauplätze werden im Höchstgebotsverfahren vergeben, einige Bauplätze werden im Losverfahren vergeben. Die Vergaberichtlinien, der Leitfaden sowie Informationen zu den Verfahren und zu den Bauplätzen können auf dieser Homepage eingesehen werden.
Termine
Laufzeit der Vergabeverfahren:
01.08. – 30.09.2025
-
Tage des offenen Baufelds:
21.09.2025
12 – 16 Uhr direkt im BaugebietHinweis zum Tag des offenen Baufelds
Die Gemeinde Nufringen lädt am Sonntag, 21. September 2025 zwischen 12.00 bis 16.00 Uhr zum „Tag des offenen Baufelds“ ein.
Der Zugang ist nur über die Oberjesinger Straße möglich. Vor Ort können keine zusätzlichen Parkflächen ausgewiesen werden. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkplätze (bspw. Wiesengrundhalle, Im Wiesengrund 20/1 71154 Nufringen).
Sicherheitshinweise:
- Das zu besichtigende Gelände befindet sich in der Erschließungsphase und stellt eine aktive Baustelle dar. Das Betreten der Baustelle erfolgt auf eigene Gefahr.
- Auf dem Baufeld können unebene Wege, Stolperfallen und lose Baustoffe auftreten. Besucher haben bei der Besichtigung eine angemessene erhöhte Sorgfalt aufzubringen.
- Die Besichtigung erfolgt auf vorgegebenen Wegen und ausschließlich in begleiteten Gruppen. Das Verlassen der gekennzeichneten Wege und die Besichtigung ohne Begleitung sind nicht gestattet.
- Den Sicherheitshinweisen der Ordner ist während der Besichtigung auf dem Baufeld jederzeit unverzüglich Folge zu leisten.
- Festes, geschlossenes Schuhwerk mit rutschfester Sohle ist zwingend erforderlich. Ein Betreten des Geländes mit Gehhilfen und Kinderwägen kann nicht empfohlen werden.
- Witterungsbedingt kann es zu Rutschgefahr auf dem Baufeld kommen.
Sofern der Verdacht besteht, dass die Sicherheit der Besucher nicht gewährleistet werden kann, beispielsweise aufgrund widriger Wetterbedingungen, behält die Gemeinde Nufringen sich vor, den Tag des offenen Baufelds abzusagen oder zeitlich zu kürzen. Sofern das Verhalten von Besuchern die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Besucher gefährdet, insbesondere bei Missachtung der Sicherheitshinweise, behält die Gemeinde Nufringen sich vor, einzelne Teilnehmende vom Tag des offenen Baufelds auszuschließen.
Mit dem Betreten des Geländes werden diese Bedingungen anerkannt.
Bewerbung
Die Bewerbungen sind im Rathaus Nufringen, Hauptstraße 28, 71154 Nufringen persönlich bei Frau Scheifl (Zimmer 1.09) oder Vertretung im Amt abzugeben. Eine elektronische oder postalische Einreichung der Bewerbungen ist nicht zugelassen.
Die Abgabe einer Bewerbung ist während des Bewerbungszeitraums zu folgenden Zeiten möglich:
Dienstag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag, 10.00 Uhr -12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sonntag, 21. September, 12.00 Uhr – 16.00 Uhr („Tag des offenen Baufelds“)
Vergabe der Bauplätze
Verlosungsabend voraussichtlich am 20.10.2025, 19 Uhr
Ort: Wiesengrundhalle Im Wiesengrund 20, 71154 Nufringen
Verlosung der Baugrundstücke (Losverfahren) & Bekanntgabe der Ergebnisse des Höchstgebotsverfahrens.
Die Vergabeverfahren werden von der Kanzlei Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB und der STEG Stadtentwicklung GmbH betreut.
Sofern sich dieser Termin ändert, wird dies über das Mitteilungsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage mittels einem Fragen-Antworten-Katalog mitgeteilt.
Tage des offenen Baufelds
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Die Besichtigung des Baufelds ist am 21.09.2025 von 12 bis 16 Uhr möglich.
Laufzeit des Vermarktungsverfahrens
Das Vermarktungsverfahren läuft vom 01.08.2025 bis zum 30.09.2025.
Nufringen
Die Gemeinde Nufringen liegt im südwestlichen Teil des Landkreises Böblingen im Bundesland Baden-Württemberg, knapp drei Kilometer von Herrenberg und rund zwölf Kilometer von Böblingen entfernt. Sie befindet sich in der Region Stuttgart an der Entwicklungsachse Stuttgart-Horb und gehört zur europäischen Metropolregion Stuttgart.


Nufringen ist eine attraktive Wohngemeinde, die in den letzten Jahren moderat gewachsen ist. Wie auch im gesamten Landkreis Böblingen ist das Bevölkerungswachstum neben Zuzügen darauf zurückzuführen, dass entgegen dem allgemeinen Trend die Geburtenrate die Sterberate übersteigt.
Das Durchschnittsalter in Nufringen liegt in 2023 bei 42,7 Jahren und liegt damit unter dem Durchschnittsalter des Landkreises Böblingen sowie Baden-Württemberg.
Die Einwohnerdichte in Nufringen liegt mit einem Wert von 5,8 Einwohner je Hektar knapp unter den Werten der Nachbargemeinde Gärtringen (6,4) und des Landkreises Böblingen (6,5).
Zur Kinderbetreuung gibt es in Nufringen vier klassische Kindergärten mit Ganztagesbetreuung, eine Kinderkrippe in freier Trägerschaft sowie einen halbtägigen Waldkindergarten. Schulpflichtige Kinder können bis zum vierten Schuljahr die ortsansässige Grundschule besuchen, die zusätzlich über Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung verfügt.
Die Weiterführende Schulbildung erfolgt in Gärtringen und Herrenberg. Zudem bietet die Außenstelle Nufringen der Volkshochschule Herrenberg verschiedenste Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Kurse zu Kultur, Gesundheit und Gesellschaft.


Für eine Kurzbeschreibung der Grundstücke klicken Sie einfach auf die roten Punkte auf der Karte.
Hinterer Steig Süd
Das Baugebiet Hinterer Steig Süd liegt nördlich der Oberjesinger Straße und grenzt an die bestehende Bebauung von Nufringen an.
Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Gemäß dem am 22.11.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan ist folgende Bebauung zulässig:
durchschnittliche Größe der Bauplätze von ca. 320 m² bis ca. 780 m² für Einzelgrundstücke
möglich sind Gebäude mit zwei Geschossen plus Satteldach
oder Gebäude mit zwei Geschossen mit einem Staffeldachgeschoss mit Flachdach
maximale Überbauung des Grundstückes zu 45 % (GRZ 0,45) für die Hauptbaukörper

Gansäcker
Das Baugebiet Gansäcker liegt am westlichen Rand der Bebauung von Nufringen und wird durch die Oberjesinger Straße im Norden und den Wehlinger Weg im Süden begrenzt.
Das Baugebiet grenzt an weitläufige Felder und Natur. Gemäß dem am 22.11.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplan ist folgende Bebauung zulässig:
durchschnittliche Größe der Bauplätze von ca. 400 m² bis ca. 650 m² für Einzelgrundstücke
möglich sind Gebäude mit zwei Geschossen plus Satteldach
oder Gebäude mit zwei Geschossen mit einem Staffeldachgeschoss mit Flachdach
maximale Überbauung des Grundstückes zu 45 % (GRZ 0,45) für die Hauptbaukörper

Für eine Kurzbeschreibung der Grundstücke klicken Sie einfach auf die roten Punkte auf der Karte.
BebauungsPläne
Hinterer Steig Süd
Gansäcker
Technische Pläne
Los- & Bieterverfahren
Die Gemeinde Nufringen vermarktet Bauplätze in den Baugebieten „Gansäcker“ und „Hinterer Steig“. Die Bauplätze werden in zwei verschiedenen Verfahren vergeben: Einige Bauplätze werden im Höchstgebotsverfahren vergeben, einige Bauplätze werden im Losverfahren vergeben.
Das Grundstück H4b (Höchstgebotsverfahren) musste aus Gründen der Rechtsicherheit aus dem Verfahren entfernt werden. Dies haben die Projektbeteiligten nicht zu vertreten. Bereits eingereichte Bewerbungen, welche auch das Grundstück H4b umfassen, bleiben im Übrigen gültig. (Das Grundstück H4b wird in diesem Fall nicht berücksichtigt. Eine erneute Einreichung ist nicht erforderlich).
Die Informationen zu dem Verfahren entnehmen Sie dem Leitfaden und dem Bewerbungsformular:
Als weitere Informationen stehen Ihnen die Richtlinie vom 21. Juli 2025, eine Musterfinanzierungsbestätigung und die Steckbriefe zur Verfügung.
Hinweis: Die Musterfinanzierungsbestätigung dient nur als Muster. Zugelassen sind auch die entsprechenden Formulare des jeweiligen Kreditinstituts, sofern diese einen entsprechenden Inhalt
haben.
Zudem werden Fragen zum Verfahren oder zur Bebaubarkeit gesammelt und regelmäßig im FAQ-Katalog für alle Interessenten zur Verfügung gestellt. (Stand: 17/09/2025)
Noch Fragen?
Sollten sie noch Fragen zu den Vergabeverfahren und anderen, die Grundstücke betreffende Themen haben, können Sie diese bitte per E-Mail an bauplaetze@nufringen.de stellen.
Die Fragen werden an dieser Stelle gesammelt und beantwortet. Die Beantwortung der Fragen erfolgt an dieser Stelle, so dass die Informationen für alle Interessenten zur Verfügung stehen.